Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO auf die BaFin ein weiteres Mal verschoben.

Eine Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag wird somit erst nach der parlamentarischen Sommerpause, frühestens im September 2020, erfolgen. Eine Übertragung der Aufsicht zum geplanten Termin am 01.01.2021 ist damit zwar weiterhin möglich, aber unwahrscheinlicher geworden.

Während der Gesetzentwurf von der Bundesregierung bereits im März 2020 beschlossen wurde, zieht sich die Behandlung im Bundestag weiter hin. Dies hängt einerseits mit der Corona-Krise und den damit einhergehenden Prioritätsverschiebungen in der Gesetzgebung zusammen, liegt andererseits aber auch in den unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb des Regierungsfraktionen im Bundestag begründet. Während die SPD auf eine möglichst schnelle Umsetzung pocht, äußert insbesondere der wirtschaftsnahe Flügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Bedenken.

In diesem politischen Gezerre spielt indirekt auch der Bilanzskandal um die insolvente Wirecard AG eine Rolle: Der Skandal hat das Ansehen der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde sichtbar beschädigt. Diese Entwicklung stärkt die Kritiker der Behörde in ihrer Ansicht, dass eine massive Ausweitung des Kompetenzbereichs durch die Übernahme der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler die BaFin überfordern würde. Auf der anderen Seite werden nach dem Bilanzskandal um Wirecard auch die Rufe nach mehr Aufsicht und Kontrolle im Finanzsektor zunehmend lauter.

Dass es innerhalb der BaFin zu personellen und strukturellen Umbrüchen kommt, kann nach den aktuellen Entwicklungen als wahrscheinlich eingestuft werden. Ein denkbares Szenario wäre somit die Verschiebung der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler, bis die Zukunft der BaFin auf politischer Ebene abschließend geklärt wurde.

Auch wenn sich die Parlamentarier des Bundestages nun in die Sommerpause verabschieden, so wird die politische Debatte um die Zukunft der BaFin und damit auch über die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler zunehmend an Dynamik gewinnen. Möglicherweise stehen dem lange diskutierten politischen Vorhaben jetzt entscheidende Wochen bevor!

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Über den Autor

FELIX KUJAWA

Felix Kujawa ist seit 2019 als Compliance Officer in der Bank für Vermögen AG tätig. Er verantwortet die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sowie der festgelegten Richtlinien, sodass sämtliche innerbetrieblichen Abläufe und Prozesse gemäß den gültigen Vorschriften und Gesetzen erfolgen. Zudem ist er für die Bereiche Informationssicherheit und IT-Governance zuständig. Als Spezialist für Compliance und Regulierungsmanagement verfügt er über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen u.a. in den Bereichen MaRisk, WpHG und BAIT für verschiedene Großbanken und mittelständische Institute.