Regulatory Update: Aktuelle Entwicklungen zum Provisionsdeckel für Lebensversicherungen

Das regulatorische Umfeld für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler befindet sich im stetigen Wandel und entwickelt sich fortlaufend weiter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand bzgl. zwei für Vermittler relevante regulatorische Maßnahmen geben:

Provisionsdeckel für Lebensversicherungen

Der im April vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgeschlagene Provisionsdeckel für Lebensversicherungen befindet sich aktuell auf der Zielgerade. Staatssekretär Jörg Kukies zeigte sich Ende August optimistisch, dass man sich bald auf einen Kompromiss einigt. Im derzeitigen Entwurf sollen Abschlussprovisionen auf 2,5% gedeckelt werden. Durch spätere qualitätsabhängige Provisionen kann dieser Betrag auf bis zu 4,0% steigen. Das Gesetz soll zum Jahresbeginn 2021 seine Geltung entfalten.

Aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium (BMI) ist jedoch nun Kritik an diesem Modell zu hören, da hierdurch eine signifikante Markteintrittsbarriere für neue Vermittler entstehen würde, die sich nicht für qualitätsabhängige Komponenten qualifizieren können. Zudem würde der Gesetzentwurf in einer signifikanten Mehrbelastung auf Grund höherer Bürokratiekosten resultieren. Die interministerielle Abstimmung ist daher in vollem Gange und es wird spannend zu sehen sein, auf welchen Kompromiss sich die Bundesregierung schlussendlich einigt. Wir bleiben für Sie am Ball!

Auswirkungen des Provisionsverbots für Finanzanlagen in Großbritannien

Eine neue, repräsentative Studie auf Basis einer Umfrage von YouGov und OpenMoney in Großbritannien Anfang des Jahres zeigt deutliche Auswirkungen des seit 2013 bestehenden Provisionsverbots auf die Finanzanlagenberatung: Die so genannte Beratungslücke, also die Unterversorgung mit bezahlbarer Beratungsdienstleistungen im Investment-Bereich, hat sich seit 2015 teilweise signifikant ausgeweitet.

Insbesondere die affordable advise gap von Verbrauchern, die zwar bereit sind, für Beratung zu bezahlen, diese aber für zu teuer halten, ist deutlich angestiegen. Dies kann damit begründet werden, dass viele Berater sich auf zahlungskräftigere Kunden fokussieren, um profitabel zu bleiben. Insbesondere Verbraucher mit weniger als 50.000 Brit. Pfund Vermögenswerten haben es schwerer, an Beratungsdienstleistungen zu kommen.

Politisch betrachtet können diese Resultate sowohl von den Befürwortern, als auch von Gegnern des Provisionsverbotes in ihrem Sinne ausgelegt werden. Zudem sagt die reine Größe des advise gap noch nichts über die Qualität der Beratungsleistungen aus. Letztlich gilt in UK seit Einführung des Provisionsverbotes umso mehr: Qualität setzt sich durch! Nur wer qualitativ hochwertige Beratung anbietet, kann sich langfristig am Markt durchsetzen und eine breite Kundenbasis mit hoher Zahlungsbereitschaft erarbeiten, unabhängig vom Investment-Volumen der einzelnen Kunden. Ein starker Partner an der Seite von Finanzanlagenvermittlern wird auch weiterhin deren Erfolg in einem immer stärker regulierten Marktumfeld signifikant erhöhen können!

Sprechen Sie uns gern auf dieses Thema an, unter info@bfv-ag.de oder Tel. 06171 / 9150-100 stehen Ihnen unsere Ansprechpartner Rede und Antwort.

Über den Autor

Dr. Frank Ulbricht

Dr. Frank Ulbricht verantwortet für die BCA AG im Vorstand den Bereich Investment und ist Vorstandsvorsitzender BfV Bank für Vermögen AG.