Regulierungsupdate: BaFin will mehr Qualität statt Quantität in der Regulierung

Felix Hufeld, Präsident der Aufsichtsbehörde BaFin, hat sich am vergangenen Dienstag in Frankfurt am Main für eine Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor ausgesprochen. In Anlehnung an das im August angekündigte Verbraucherschutzpaket der Bundesregierung soll dies in erster Linie über die wirksamen Mittel Transparenz und Aufklärung erfolgen.

Gleichzeitig stellt die BaFin fest, dass sich die Verbraucher von der Fülle der insbesondere aus der Finanzmarktrichtlinie MiFID II hervorgehenden Informationen bisweilen „erschlagen“ fühlen. Als explizites Beispiel nannte Felix Hufeld das quartalsweise Depotreporting, welches vom Umfang und Informationsgehalt für den „Durchschnitts-Verbraucher“ ohne tiefergehende Kenntnisse viel zu weitreichend ist und somit für Verunsicherung sorgen kann. Die BaFin möchte sich in Zukunft dafür einsetzen, den Verbraucherschutz praxisgerechter auszugestalten. Die anstehende Überprüfung der MiFID-II-Vorschriften durch die EU-Kommission wäre hierfür eine gute Gelegenheit.

Immer mehr zusätzliche Transparenzauflagen sind hierfür nicht zwingend zielführend. Wichtiger ist vielmehr, Informationspflichten dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie für den Verbraucher verständlich sind. Es nützt nichts, wenn die Informationsblätter so umfangreich sind, dass sie vom Verbraucher nicht gelesen werden. Auch Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht dies ähnlich: „‘Viel hilft viel‘ ist hier nicht die richtige Devise.“

Darüber hinaus hat die BaFin die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit betont und gleichzeitig auf die Risiken grüner Investmentprodukte hingewiesen. Trotz der fehlenden einheitlichen Taxonomie, die vonseiten des Gesetzgebers derzeit nicht absehbar ist, fordert die BaFin die Finanzindustrie explizit dazu auf, mit dem Thema Nachhaltigkeit nicht zu warten und sich an den bereits gesetzten Standards diverser Institute zu orientieren. Dennoch seien nachhaltige Investments in Bezug auf Risiko und Rendite nicht immer die beste Wahl, so Hufeld: „Das Schutzinteresse der Verbraucher darf hier nicht hinter politischen Interessen zurückstehen.“

Bzgl. der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin betonte Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, dass der entsprechende Gesetzentwurf gegenwärtig in der Ressortabstimmung ist. Es handelt sich hierbei um ein „wesentliches Vorhaben für die Verbesserung des Verbraucherschutzes“ und wurde jüngst auch in die Halbzeitbilanz der Großen Koalition mit aufgenommen. Auch in der anstehenden Budgetplanung für die BaFin wird das Vorhaben berücksichtigt, bei einer Umsetzung wird die Aufsichtsbehörde „massiv wachsen“.

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Über den Autor

FELIX KUJAWA

Felix Kujawa ist seit 2019 als Compliance Officer in der Bank für Vermögen AG tätig. Er verantwortet die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sowie der festgelegten Richtlinien, sodass sämtliche innerbetrieblichen Abläufe und Prozesse gemäß den gültigen Vorschriften und Gesetzen erfolgen. Zudem ist er für die Bereiche Informationssicherheit und IT-Governance zuständig. Als Spezialist für Compliance und Regulierungsmanagement verfügt er über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen u.a. in den Bereichen MaRisk, WpHG und BAIT für verschiedene Großbanken und mittelständische Institute.